Rechtsprechung
OLG Hamm, 28.09.2006 - 5 U 292/00 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Haustürsituation bei einer Zeitspanne von zwei Monaten zwischen der ersten Kontaktaufnahme und den Abschlüssen der Darlehensverträge; Widerrufsrecht im Zusammenhang mit dem Abschluss von Darlehensverträgen
- rewis.io
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Dortmund, 06.09.2000 - 3 O 244/00
- OLG Hamm, 28.09.2006 - 5 U 292/00
- BGH, 26.02.2013 - XI ZR 130/12
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (10)
- BGH, 20.05.2003 - XI ZR 248/02
Rechtsfolgen unwirksamer Beschränkung der Revisionszulassung; Umfang des …
Auszug aus OLG Hamm, 28.09.2006 - 5 U 292/00
Selbst wenn man zu Gunsten der Klägerin eine anfängliche Haustürsituation unterstellt, so wurden ihr Ehemann und sie zur Abgabe ihrer auf den Abschluss des Darlehensvertrages gerichteten Willenserklärungen nicht im Sinne von § 1 Abs. 1 HWiG a. F. bestimmt, wie die gebotene Würdigung des Einzelfalles durch den Senat ergibt (BGH NJW 2003, 1390 f.; NJW 2003, 2529 f.).Zwischen der ersten Kontaktaufnahme und den Abschlüssen der Darlehensverträge sind mithin jedenfalls zwei Monate vergangen, so dass von einem fortwirkenden Überraschungsmoment keine Rede sein kann (BGH WM 2003, 1370).
- BGH, 16.05.2006 - XI ZR 6/04
Zu kreditfinanzierten sogenannten "Schrottimmobilien"
Auszug aus OLG Hamm, 28.09.2006 - 5 U 292/00
Dies gilt sowohl für etwaige Rückabwicklungsansprüche gemäß § 3 Abs. 1 HWiG a. F. wie auch für Schadensersatzansprüche, die an eine unterlassene Belehrung über ein Widerrufsrecht gemäß § 2 Abs. 1 Satz HWiG a. F. anknüpfen (vgl. Urteil des BGH vom 16.05.2006 - XI ZR 6/04). - BGH, 09.04.2002 - XI ZR 91/99
Zum Widerrufsrecht bei Realkreditverträgen
Auszug aus OLG Hamm, 28.09.2006 - 5 U 292/00
Zwar ist das Haustürwiderrufsgesetz a. F. grundsätzlich auch auf Realkreditverträge anwendbar (BGH WM 2002, 1181 ff.).
- BGH, 27.01.2004 - XI ZR 37/03
Einwendungsdurchgriff gegenüber der finanzierenden Bank bei einem Realkredit
Auszug aus OLG Hamm, 28.09.2006 - 5 U 292/00
Mit dieser Norm sollte in Anlehnung an die vorerwähnte Rechtsprechung zum Einwendungsdurchgriff eine abschließende gesetzliche Regelung getroffen werden (vgl. BGH WM 2004, 620 ff.). - EuGH, 25.10.2005 - C-350/03
DIE MITGLIEDSTAATEN MÜSSEN DAFÜR SORGEN, DASS EIN KREDITINSTITUT, DAS EINEN …
Auszug aus OLG Hamm, 28.09.2006 - 5 U 292/00
Zumindest im Anwendungsbereich des HWiG a. F. gebietet auch eine richtlinienkonforme Auslegung der genannten Bestimmungen keine hiervon abweichende Interpretation (vgl. Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs vom 25.10.2005 in den Rechtssachen C-350/03 und C-229/04). - BGH, 15.03.2005 - XI ZR 135/04
Wirksamkeit eines Geschäftsbesorgungsvertrages im Rahmen eines Steuersparmodells
Auszug aus OLG Hamm, 28.09.2006 - 5 U 292/00
Ob eine der Ausnahme vorgelegen hat, in denen nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. Urteil vom 15.03.2005 - XI ZR 135/04) bei steuersparenden Bauherren-, Bauträger- und Erwerbermodellen Aufklärungspflichten der finanzierenden Bank in Betracht zu ziehen sind, nämlich bei Überschreitung der Kreditgeberrolle, Schaffung/Förderung eines besonderen Gefährdungstatbestandes, einem konkreten Wissensvorsprung oder schwerwiegenden Interessenkonflikt, kann hier im Ergebnis dahinstehen, da sämtliche unter diesen Gesichtspunkten ggf. in Erwägung zu ziehenden Schadensersatzansprüche jedenfalls verjährt sind. - BGH, 14.10.2003 - XI ZR 134/02
Rechtsfolgen unrichtiger Angaben über die Kosten des Kredits
Auszug aus OLG Hamm, 28.09.2006 - 5 U 292/00
Für die angeblichen Falschangaben des Vermittlers zur Rentabilität des finanzierten Objekts hat die Beklagte nicht gemäß § 278 BGB einzustehen, weil diese Angaben nicht ihren eigenen Pflichtenkreis betreffen (vgl. BGH NJW 2004, 154, 157). - BGH, 21.01.2003 - XI ZR 125/02
Gerichtliche Prüfung der Rechtsfolgen des Widerrufs
Auszug aus OLG Hamm, 28.09.2006 - 5 U 292/00
Selbst wenn man zu Gunsten der Klägerin eine anfängliche Haustürsituation unterstellt, so wurden ihr Ehemann und sie zur Abgabe ihrer auf den Abschluss des Darlehensvertrages gerichteten Willenserklärungen nicht im Sinne von § 1 Abs. 1 HWiG a. F. bestimmt, wie die gebotene Würdigung des Einzelfalles durch den Senat ergibt (BGH NJW 2003, 1390 f.; NJW 2003, 2529 f.). - BGH, 15.07.2003 - XI ZR 162/00
Widerruf von Realkreditverträgen
Auszug aus OLG Hamm, 28.09.2006 - 5 U 292/00
Nach der ständigen Rechtsprechung des 11. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs, der sich der erkennende Senat anschließt, ist § 9 Verbraucherkreditgesetz a. F. nicht auf Realkreditverträge anzuwenden (vgl. u. a. BGH ZIP 2003, 1741 ff.). - BGH, 24.01.1989 - XI ZR 75/88
Unterbrechung der Verjährung bei Aussetzung der Verhandlung
Auszug aus OLG Hamm, 28.09.2006 - 5 U 292/00
Hingegen erfüllte die Untätigkeit der Parteien nach Beendigung des im Aussetzungsbeschluss in Bezug genommenen Verfahrens durch die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs vom 13.12.2001 ihrerseits dann die Voraussetzungen des § 211 Abs. 2 Satz 1 BGB a. F. mit der Folge, dass die Unterbrechungswirkung endete und die Verjährung von neuem zu laufen begann (vgl. BGH NJW 1989, 1729 f.).